Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lemin GmbH, Rochusplatz 1, 50827 Köln, Deutschland
Zuletzt geändert im September 2023
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Dienstleistung nutzen.
1. Geltungsbereich
1.1 Lemin GmbH ("Lemin") bietet eine webbasierte HR-Software-as-a-Service (SaaS) ("Software") für Unternehmen und damit verbundene Services ("Services").
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln das Software-Abonnement und die Erbringung von Services für Kunden. Software und Services können zusätzlichen Angebotsunterlagen (oder Ähnlichem) unterliegen, die von Lemin zur Verfügung gestellt werden (zusammen "Vertrag"). Services können spezifischen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die für das Vertragsverhältnis des/der Kunden/Kundin gelten und Teil des Vertrags sind.
1.3 Abweichende AGB des/der Kunden/Kundin finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, Lemin stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss, Testzeitraum
2.1 Der/die Kunde/Kundin schließt mit Lemin einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software ab. Der/die Kunde/Kundin kann zwischen den Softwareplänen mit optionalen Modulen für eine festgelegte maximale Anzahl von Mitarbeitenden wählen.
2.2 Kostenpflichtige Verträge kann der/die Kunde/Kundin abschließen, indem er/sie ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform von Lemin anfordert und der/die Kunde/Kundin dieses annimmt.
3. Umfang von Software und Services
3.1 Lemin stellt die Software und Services während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung. Der Funktionsumfang der Software und die Beschreibung der Services werden dem/der Kunden/Kundin durch ein individuelles Angebot zur Verfügung gestellt.
3.2 Die Software ermöglicht den Datenaustausch mit bestimmten Systemen von Drittanbietern ("Drittsysteme") über Schnittstellen ("Integrationen"). Auf Anfrage wird eine Übersicht und Beschreibung aller verfügbaren Integrationen zur Verfügung gestellt. Lemin behält sich das Recht vor, Änderungen an den Integrationen vorzunehmen, insbesondere in Fällen, in denen diese vom/von der Drittsystemanbieter/in geändert oder eingestellt werden. Lemin übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Drittsysteme. Um eine Integration nutzen zu können, muss der/die Kunde/Kundin berechtigt sein, das anzubindende Drittsystem zu nutzen. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Lemin und dem/der Kunden/Kundin trägt der/die Kunde/Kundin die alleinige Verantwortung für den Betrieb des Drittsystems, einschließlich dessen Verfügbarkeit.
3.3 Der/die Kunde/Kundin kann zwischen den angebotenen Softwareplänen wechseln und die maximale Anzahl der Mitarbeitenden, die von einem Plan verwaltet werden können, ändern. Lemin stellt etwaige zusätzliche Beträge unverzüglich oder wie zwischen den Parteien vereinbart in Rechnung. Upgrades werden ab dem Datum wirksam, an dem der/die Kunde/Kundin die Anpassung vornimmt oder bestätigt. Für Downgrades gelten die Kündigungsfristen gemäß den Ziffern 6.2 und 6.3 entsprechend. Ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung besteht nicht.
3.4 Ohne Beschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel kann Lemin den Zugang des/der Kunden/Kundin zu einem Teil der Software und der Services vorübergehend aussetzen (ohne Haftung), wenn (a) Lemin nach billigem Ermessen feststellt, dass (i) eine Bedrohung oder ein Angriff auf die Software oder ein anderes Ereignis vorliegt, das ein Risiko für die Software, den/die Kunden/Kundin oder einen Dritten darstellen könnte; (ii) die Nutzung der Software durch den/die Kunden/Kundin die Software oder einen Dritten stört oder ein Sicherheitsrisiko für die Software oder einen Dritten darstellt; oder (b) Lemin hat den/die Kunden/Kundin benachrichtigt, dass ein vom/von der Kunden/Kundin im Rahmen des Vertrags geschuldeter Betrag dreißig (30) oder mehr Tage überfällig ist, und der/die Kunde/Kundin hat es versäumt, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung die vollständige Zahlung zu leisten (zusammenfassend als "Aussetzungen" bezeichnet). Lemin benachrichtigt den/die Kunden/Kundin im Voraus (soweit dies vernünftigerweise möglich ist) über jede Aussetzung und informiert ihn über die Fortsetzung der Software und Services nach einer Aussetzung.
4. Pflichten des/der Kunden/Kundin
4.1 Die folgenden Pflichten sind Hauptpflichten des/der Kunden/Kundin und nicht nur als Nebenpflichten oder Obliegenheiten einzustufen.
4.2 Der/die Kunde/Kundin ist für die in der Software verarbeiteten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Der/die Kunde/Kundin ist verpflichtet, die Software nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der/die Kunde/Kundin wird Lemin unverzüglich in Textform informieren über: (i) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Software und Services; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung eintritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von Lemin erbrachte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff.
4.3 Der/die Kunde/Kundin ist verpflichtet, die folgenden technischen Voraussetzungen zu gewährleisten:
4.3.1 Die Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenzzeit liegt in der Verantwortung des/der Kunden/Kundin.
4.3.2 Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen der Software wird der/die Kunde/Kundin die neuesten Versionen der folgenden Browsertypen verwenden: Google Chrome oder Mozilla Firefox oder einen anderen von Lemin mitgeteilten Browser. Funktionale Cookies werden für die Nutzbarkeit der Software benötigt. Werden diese vom/von der Kunden/Kundin nicht zugelassen, übernimmt Lemin keine Haftung für hieraus resultierende Einschränkungen.
4.3.3 Der/die Kunde/Kundin ist dafür verantwortlich, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Software in seiner/ihrer eigenen Organisation angemessenen Sicherheitsstandards unterliegt.
4.3.4 Die Verwendung von Gemeinschaftskonten, sog. Shared Accounts (z.B. hr@kunde.de), ist untersagt. Der/die Kunde/Kundin ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine/ihre Nutzer der Software ihre Zugangsdaten nicht weitergeben.
4.3.5 Der/die Kunde/Kundin hat für die Sicherheit der genutzten Internetverbindung zu sorgen, insbesondere für die Nutzung firmeneigener statt öffentlicher Virtual Private Networks (VPN) sowie für die Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzen.
4.4 Der/die Kunde/Kundin ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Lemin den/die Kunden/Kundin bei der Einrichtung des Accounts in irgendeiner Form unterstützt. Dies umfasst: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere die Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten; (ii) die fachliche Einrichtung von Integrationen im Account und im Drittsystem, wie z. B. die Festlegung, ob bestimmte Datenfelder übernommen werden sollen oder wie kundenspezifische Werte aus Mehrfachauswahlfeldern zuzuordnen sind; (iii) die Überprüfung der korrekten Funktionsweise der Integration anhand von Testfällen (z. B. hinsichtlich der Textlänge von Freitextfeldern) vor dem Produktiveinsatz; (iv) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Kundenseite gemäß der Spezifikation der ein- und ausgehenden Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und der Freischaltung von Schnittstellen im Drittsystem; (v) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen sowie die Vergabe von Zugängen.
5. Einräumung von Rechten
5.1 Lemin räumt dem/der Kunden/Kundin ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der abonnierten Software für die vereinbarte Laufzeit ein. Für Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partnerintegrationen gelten die Bestimmungen des/der jeweiligen Anbieters/Anbieterin.
5.2 Der/die Kunde/Kundin verpflichtet sich, die Software nur vertragsgemäß zu nutzen und sie nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen. Soweit der Softwareplan dies vorsieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht des/der Kunden/Kundin auch auf die mit dem/der Kunden/Kundin verbundenen Unternehmen im Sinne von § 271 HGB, §§ 15 ff. AktG oder auf verbundene Unternehmen / Holdinggesellschaften / Tochtergesellschaften im Rahmen der jeweils geltenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.
5.3 Um die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern, kann Lemin nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten verarbeiten. Zu diesem Zweck kann Lemin die in der Software gespeicherten Daten anonymisieren. Der/die Kunde/Kundin erklärt sich damit einverstanden, dass Lemin alle Rechte an solchen nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten hält und diese in beliebiger Weise für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke verwenden kann.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Soweit nicht anders vereinbart schließt der/die Kunde/Kundin einen Vertrag mit einer jährlichen Vertragslaufzeit.
6.2 Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, bis eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem Verlängerungsdatum kündigt.
6.3 Wird eine Laufzeit kürzer als ein Jahr vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, bis eine der Parteien den Vertrag spätestens 15 Tage vor dem Verlängerungsdatum kündigt.
6.4 Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
6.5 Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Der/die Kunde/Kundin erklärt sich damit einverstanden, die Gebühren für die Software und alle anwendbaren Services gemäß dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung zu zahlen (im Voraus für die jeweilige Laufzeit). Dem/der Kunden/Kundin werden elektronische Rechnungen zugesandt.
7.2 Alle Beträge und Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern, Zöllen, Abgaben und anderen staatlichen Gebühren (zusammen "Steuern"). Der/die Kunde/Kundin ist für die Zahlung aller Steuern und aller damit verbundenen Zinsen und/oder Strafen verantwortlich, die sich aus den hierunter geleisteten Zahlungen ergeben, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Lemin basieren.
7.3 Bei Verträgen mit einer monatlichen Vertragslaufzeit beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Datum des Vertragsbeginns oder wie von den Parteien in Textform anders vereinbart und endet mit dem Ablauf eines Monats.
7.4 Bei Verträgen mit jährlicher Vertragslaufzeit beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Datum des Vertragsbeginns oder wie zwischen den Parteien in Textform anders vereinbart und endet mit Ablauf eines Jahres. Die Zahlung ist zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum fällig.
8. Gewährleistung, Mängelhaftung
8.1 Die Ziffern 8.2, 8.4, 8.6 und 8.7 gelten nur im Falle der entgeltlichen Überlassung von Software/Services durch Lemin. Soweit Lemin Software/Services unentgeltlich zur Verfügung stellt, ist die Haftung von Lemin für Schäden auf Arglist beschränkt.
8.2 Lemin wird die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln (z.B. Verletzung von Schutzrechten Dritter) überlassen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
8.3 Etwaige Mängel oder Störungen der Systemverfügbarkeit sind vom/von der Kunden/Kundin unter Angabe der Umstände ihres Auftretens unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Bei auftretenden Software-Störungen wird der/die Kunde/Kundin Lemin in angemessenem Umfang bei der Fehlersuche und -beseitigung unterstützen.
8.4 Lemin wird den Mangel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben. Bei Meldungen und Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der (von Lemin veröffentlichten) Supportzeiten eingehen, wird Lemii sich bemühen, eine Reaktionszeit von vier Stunden ab Beginn der Störung zu gewähren. Bei geringfügigen Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und die während des laufenden Betriebs auftreten, wird sich Lemin bemühen, spätestens einen Werktag nach Eingang der Fehlermeldung zu reagieren.
8.5 Lemin ist berechtigt, vorübergehende Umgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassungen der Software zu beseitigen, soweit dies dem/der Kunden/Kundin zumutbar ist.
8.6 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a I Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
8.7 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt, für die Lemin nach dem Gesetz zwingend haftet (siehe Ziffer 9.1).
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Leistungserbringung haftet Lemin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haftet Lemin nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Kunden/Kundinnen mit einem kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie z. B. bei der Übernahme von Garantien, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz bei entgeltlichen Leistungen. Garantien von Lemin werden nur in schriftlicher Form abgegeben und sind im Zweifel nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als "Garantie" bezeichnet werden.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lemin bei entgeltlichen Leistungen nur für Schäden, die Lemin verursacht hat und die auf solchen wesentlichen Pflichtverletzungen beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Kunde/Kundin vertrauen darf (sog. Verletzung von Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von Lemin auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind (vgl. Ziffer 9.2 Satz 1), ist ausgeschlossen, es sei denn, Lemin haftet nach dem Gesetz (vgl. Ziffer 9.1 Satz 2).
9.3 Im Falle der unentgeltlichen Leistungserbringung (z.B. im Rahmen des Testzeitraums) haftet Lemin nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Lemin uneingeschränkt haftet.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Arbeitnehmende, sonstige Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen oder Unterauftragnehmer/innen von Lemin.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Lemin handelt als Auftragsverarbeiter für die in der Software gespeicherten und verarbeiteten Kundendaten und der/die Kunde/Kundin ist der/die für diese Daten Verantwortliche. Kunden/Kundinnen schließen mit Lemin einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag. Im Falle eines Konflikts hat der Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang vor diesen AGB.
10.2 "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegen, die (i) ihrer Natur nach vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig sind oder (ii) die die Partei, der die Informationen übermittelt werden, aufgrund der besonderen Umstände als vertraulich und geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Produktbeschreibungen und -spezifikationen sowie Preise. Die Parteien verpflichten sich zu Folgendem:
10.2.1 Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte weiterzugeben.
10.2.2 Die vertraulichen Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
10.2.3 Mindestens die gleichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen. Diese Vorkehrungen müssen zumindest angemessen sein, um eine Offenlegung gegenüber unbefugten Dritten zu verhindern. Darüber hinaus sind beide Parteien verpflichtet, die unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden/Kundinnen, Mitarbeitende, Unterauftragnehmer/innen oder gesetzlichen Vertreter/innen zu verhindern.
10.2.4 Sich gegenseitig in Textform über jeden Missbrauch vertraulicher Informationen zu informieren.
10.3 Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die:
10.3.1 Der anderen Partei vor der Übermittlung und ohne bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt waren,
10.3.2 Von einem/einer Dritten übermittelt werden, der/die nicht einer ähnlichen Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt,
10.3.3 Sonst öffentlich bekannt sind,
10.3.4 Unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden,
10.3.5 In Textform zur Veröffentlichung freigegeben wurden, oder
10.3.6 Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Anordnung übermittelt werden müssen, sofern der/die von der Übermittlung Betroffene rechtzeitig informiert wird, um Rechtsschutzmaßnahmen ergreifen zu können.
10.4 Keine der Parteien darf sich vertrauliche Informationen durch Reverse Engineering verschaffen. Unter "Reverse Engineering" sind in diesem Zusammenhang alle Handlungen zu verstehen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und Wiederzusammensetzens, mit dem Ziel, vertrauliche Informationen zu erlangen.
10.5 Die in Ziffern 10.2 bis 10.4 enthaltenen Beschränkungen gelten bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffenden vertraulichen Informationen nicht mehr vertraulich sind, oder bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags, je nachdem, was früher eintritt.
11. Werbung
Wenn Sie die Dienstleistung abonnieren, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die Tatsache offenlegen, dass Sie unser Kunde sind. Solange die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig sind, gewähren Sie uns das Recht, in Marketingmaterialien und auf unserer öffentlichen Website auf den Namen Ihres Unternehmens sowie Ihr Logo zu verweisen, bis Ihre Nutzung der Dienstleistung eingestellt wird.
12. Änderungsvorbehalte
12.1 Lemin hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern oder Regelungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Services oder Funktionen der Software oder Services zu ändern. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem/der Kunden/Kundin per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben. Die Zustimmung des/der Kunden/Kundin zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der/die Kunde/Kundin der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Ankündigung der Änderung folgenden Tag, in Textform widerspricht. Die Ankündigung muss auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinweisen.
12.2 Lemin behält sich das Recht vor, die Software und/oder Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen oder Abweichungen sind für den/die Kunden/Kundin nicht zumutbar. Gehen mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung der Funktionalität der Software wesentliche Änderungen der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe des/der Kunden/Kundin und/oder Einschränkungen in der Verwendbarkeit der bisher erzeugten Daten einher, wird Lemin dies dem/der Kunden/Kundin spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der/die Kunde/Kundin der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so wird die Änderung Vertragsbestandteil. In der Änderungsmitteilung ist auf die Änderung, die Möglichkeit des Widerspruchs, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinzuweisen.
12.3 Lemin behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Software und/oder die Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die von Lemin angebotenen Services mit dem für diese Services geltenden (Fall-)Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit Lemin einer an Lemin gerichteten gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommt; (iii) soweit dies zur Beseitigung von Sicherheitslücken der Software erforderlich ist; (iv) aufgrund wesentlicher Änderungen der Leistungen oder Vertragsbedingungen von Drittanbietern / Drittanbieterinnen oder Unterauftragnehmern / Unterauftragnehmerinnen oder (v) soweit dies für den/die Kunden/Kundin überwiegend von Vorteil ist. Lemin behält sich insbesondere das Recht vor, die Bereitstellung zusätzlicher Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder einzustellen, wenn die technischen Partner/innen für diese zusätzlichen Funktionalitäten oder die Anbieter/innen der Partner-Integrationen ihre Leistungen oder Vertragsbedingungen wesentlich ändern oder einschränken und Lemin eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z.B. weil der Mehraufwand durch Lemin unverhältnismäßig groß ist. Bei einem jährlichen Vertragszeitraum erhält der/die Kunde/Kundin eine angemessene anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert in Rechnung gestellt wurde.
12.4 Lemin ist berechtigt, seine Listenpreise zum Ausgleich von Personalkosten- oder sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. Lemin wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung dem/der Kunden/Kundin in Textform mitteilen. Die Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der/die Kunde/Kundin bereits bezahlt hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, kann der/die Kunde/Kundin dieser Listenpreiserhöhung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine Änderung des Preises aufgrund einer Änderung des Leistungsumfangs oder der Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeitenden gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 12.4.
12.5 Widerspricht der/die Kunde/Kundin einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 12 gemäß den jeweiligen Mitteilungspflichten, so wird die vorgeschlagene Änderung nicht wirksam und der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall behält sich Lemin das Recht vor, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
12.6 Mit Ausnahme der in den Ziffern 12.1 bis 12.4 genannten Änderungen müssen die Parteien jede Änderung des Vertrags in Textform vereinbaren.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag der Schriftform, die auch die Textform (z.B. E-Mail) umfasst. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags durchsetzbar und die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als so geändert, dass sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar ist.
13.3 Auf den Vertrag zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Lemin und dem/der Kunden/Kundin ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.